Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative «Zum Schutz der Grundrechte und der Demokratie im digitalen Raum (Internet-Initiative)»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 93a Schutz im digitalen Raum

  1. Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Grundrechte sowie der demokratischen Entscheidungsprozesse im digitalen Raum.
  2. Er verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sowie Anbieter, die mittels automatisierter oder auf künstlicher Intelligenz basierter Systeme Inhalte erzeugen:
    a. die Menschen vor Verletzungen ihrer Grundrechte zu schützen;
    b. die Verbreitung von Inhalten zu verhindern, die sexualisierte Gewalt enthalten, zu Gewalt anstiften oder Gewalt verherrlichen;
    c. die systemischen Risiken im Hinblick auf Manipulationen der demokratischen Entscheidungsprozesse, namentlich durch Desinformation oder algorithmische Verstärkung, zu begrenzen;
    d. die Bevölkerung vor Cyberkriminalität zu schützen.
  3. Die Anbieter sind verpflichtet, Hinweise auf Verletzungen ihrer Pflichten nach Absatz 2 kostenlos zu prüfen, die erforderlichen Gegenmassnahmen zu treffen und darüber öffentlich Bericht zu erstatten. Der Bund regelt die Verfahren und die Aufsicht über die Anbieter.